Pflege: Personaluntergrenzen nur unzureichend umgesetzt

Pflege: Personaluntergrenzen nur unzureichend umgesetzt
Pflege: Personaluntergrenzen nur unzureichend umgesetzt

Die Personaluntergrenzen in der Pflege, durch Beschluss des Bundestages in diesem Jahr vereinbart, gelten ab dem Jahr 2019 verbindlich.

DKG und GKV-SV einigen sich auf bestimmte Fachbereiche

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung wurden durch die Politik angehalten, bis spätestens 30. Juni 2018 Untergrenzen für besonders pflegeintensive Fachbereiche festzulegen. Der Beschluss des Bundestages und der zuvor getroffene Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, sieht hierbei vor, dass es im Falle einer nicht erfolgten Einigung eine entsprechende Regelung auf Anweisung des Bundesministeriums für Gesundheit geben würde.

Der Beschluss des Bundestages sieht für Krankenhäuser, die die Personalgrenzen unterschreiten Vergütungsabschläge vor. Die Krankenhäuser sind demnach dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2019 nachzuweisen, dass sie die gesetzlich vorgegebenen Personaluntergrenzen einhalten. Entsprechende Nachweise können dabei entweder durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Buchprüfung erbracht werden.

BDPK kritisierte Pflegepersonaluntergrenze

Im Zusammenhang des Beschlusses des Bundestages äußerte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hierbei große Bedenken. Nach Angaben des BDPK liegen keine wissenschaftlichen Beweise für den Zusammenhang zwischen einer verbesserten Qualität der Versorgung und der Anzahl der Pflegekräfte vor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußerte ebenfalls Kritik. Diese fiel aber im Gegensatz zum BDPK deutlich moderater aus. So forderte die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine flexible Handhabung in Bezug auf die Regelungen der Personaluntergrenzen. Positiv bewertete die DKG die durch den Beschluss des Bundestages im Rahmen des Gesetzentwurfes angedachte Finanzierungshilfe für die Erfüllung der Personaluntergrenzen.

BibliomedPflege: Einigung über Personaluntergrenzen erzielt

Wie nun BibliomedPflege berichtet, haben sich die DKG und der GKV-SV nunmehr auf sechs besonders pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus geeinigt, für die zukünftig die Personaluntergrenzen im Bereich der Pflege Anwendung finden sollen. Wie BibliomedPflege erfahren haben will, sind dies die Bereiche Intensivpflege, Kardiologie, Neurologie, Herzchirurgie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Sollten sich die Meldungen von BibliomedPflege bewahrheiten, zeigt sich die Schwäche des Bundestagsbeschlusses und des entsprechend vorbereiteten und beschlossenen Gesetzes. Die Problematik ergibt sich bereits daraus, dass der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV Spitzenverband beziehungsweise dem Verband der Privaten Krankenversicherung eine weitreichende Autonomie im Hinblick auf die Beurteilung besonders pflegeintensiver Bereiche möglich ist.

Innere Medizin, Urologie und Onkologie keine pflegeintensiven Bereiche?

So stellt sich beispielsweise die Frage, warum die Bereiche der Onkologie, der Inneren Medizin, der Notaufnahmen (sofern unter dem Begriff Unfallchirurgie nur stationäre Einrichtungen zu fassen sind) und der Bereich der Urologie nicht als besonders pflegeintensiv aufgefasst werden? Denn beispielsweise in der Inneren Medizin werden vielfach auch Fälle der Geriatrie und der Kardiologie behandelt. Insbesondere kleinere Kliniken, die beispielsweise nicht über eine eigene Kardiologie verfügen, sondern eine internistische Station mit der Kardiologie zusammengefasst haben, würden demnach nicht unter die Regelung für die Personaluntergrenzen fallen.

Der Bereich der Geriatrie ist ebenfalls dahin gehend strittig, als das demnach der Bereich der Gerontopsychiatrie nicht darunter fallen würde. Auch wenn für den Bereich der Psychiatrie grundsätzlich höhere Personalschlüssel als in der somatischen Pflege vorhanden sind, zeigt sich, dass die Gerontopsychiatrie durchaus hinsichtlich der pflegerischen Aufwendungen mindestens genauso pflegeintensiv ist wie die reine Geriatrie.

Ökonomische Gründe der wahre Grund für die Festlegung?

Betrachtet man die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-SV festgelegten pflegeintensiven Bereiche, so fällt zudem auf, dass es sich hierbei um Bereiche handelt, die hinsichtlich der ökonomischen Effizienz besonders lukrativ erscheinen. Da der Gesetzgeber hier Zuschläge für die Mehrkosten der Pflegepersonaluntergrenzen vereinbart hat, lassen sich die nunmehr zwischen der DKV und dem GKV-SV getroffenen Festlegungen dahin gehend interpretieren, dass hier ausschließlich Bereiche hinsichtlich der Personaluntergrenzen festgelegt wurden, die als finanziell besonders lukrativ für die Kliniken anzusehen sind. Im Hinblick auf die tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen wie sie beispielsweise in der Inneren Medizin gerade im Bereich der Grundpflege anfallen (aber insbesondere auch im Bereich der Behandlungspflege) zeigt sich, dass hier letztlich die vom Gesetzgeber gut gemeinten Personaluntergrenzen als einer Art Subventionierung für besonders lukrative Klinikbereiche missbraucht werden.

Insbesondere der Deutsche Berufsverband für Krankenpflege aber auch pflegewissenschaftlichen Fakultäten sollten hier hinsichtlich des tatsächlichen Pflegeaufwandes entsprechende wissenschaftlich fundierte Studien durchführen beziehungsweise in Auftrag geben, um die Personaluntergrenzen in der Pflege auf den tatsächlichen pflegerischen Aufwand anzuwenden und nicht ausschließlich auf ökonomisch besonders lukrativ erscheinende Bereiche der Pflege. Gleichzeitig könnten durch entsprechende Studien aber auch die Festlegungen der DKG und des GKV-SV falsifiziert oder verifiziert werden.

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