Tarif: Pflegebeschäftigte in kommunalen Einrichtungen erhalten mehr Geld

Tarif: Pflegebeschäftigte in kommunalen Einrichtungen erhalten mehr Geld
Tarif: Pflegebeschäftigte in kommunalen Einrichtungen erhalten mehr Geld - Pflege Liebe Zeitschrift

Tarif: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen erhalten neben einem neu abgeschlossenen Tarifvertrag, der zwischen den kommunalen Arbeitgebern und der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen wurde und 30 Monate läuft, durchschnittlich 7,5 % mehr Gehalt.

Wie sieht die Tarifeinigung im Detail aus?

Klinikmitarbeiter erhalten volle Nachtzuschläge

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Die Mitarbeiter in den kommunalen Kliniken erhalten zukünftig den vollen Nachtzuschlag.

Zudem sollen die Mitarbeiter in den Kliniken drei Tage mehr Urlaub erhalten.

Dies betrifft aber nur Mitarbeiter, die Wechselschichten ausüben.

Betroffen ist also in erster Linie der Bereich der Pflege.

Die zusätzliche Urlaubsgewährung erfolgt in drei Stufen.

Gehaltserhöhung erfolgt in mehreren Abschnitten

Die Einkommen der in der Pflege Beschäftigten steigen rückwirkend ab März 2018 um durchschnittlich 3,19 %.

Die Höhe der Steigerung ist von der jeweiligen Gehaltsgruppe abhängig.

Ab April 2019 erfolgt abermals eine Gehaltssteigerung um 3,09 % und ab März 2020 gibt es noch einmal eine weitere Erhöhung um 1,06 %.

Zudem gibt es für die Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen eine Einmalzahlung in Höhe von 250 €.

Die Jahressonderzahlung für Ostdeutschland wird zudem an das Westniveau angeglichen.

Auszubildende in der Pflege erhalten in 2018 und 2019 jeweils 50 € monatlich mehr Ausbildungsvergütung.

Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt zudem auf 30 Arbeitstage pro Jahr an.

Keine Unterscheidung zwischen examinierten und nicht examinierten Pflegekräften

Die Tarifeinigung betrifft alle Beschäftigten im Pflegedienst in kommunalen Altenpflegeeinrichtungen, kommunalen Krankenhäusern sowie Bundeswehrkrankenhäusern, sofern die Beschäftigten nicht in einem Soldatenverhältnis stehen.

Im Hinblick auf die Gehaltssteigerung erfolgt zudem keine Unterscheidung zwischen examinierten und nicht examinierten Kräften im Pflegedienst.

Tarif: Unikliniken und Psychiatrien nicht mit einbezogen

Nicht mit einbezogen in die Tarifeinigung wurden die Universitätskliniken und Psychiatrien, da diese zur Tarifgemeinschaft der Bundesländer gehören und der entsprechende Tarifvertrag noch bis 2019 Gültigkeit besitzt.

Durch die Tarifeinigung wurden Streiks im öffentlichen Dienst vermieden.

Diese hätten nicht nur das öffentliche Leben gelähmt, sondern zudem insbesondere auch für Patienten und deren Angehörige weitere physische und psychische Belastung bedeutet.

Insofern ist der geschlossene Tarifabschluss als Erfolg für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch Patienten und deren Angehörigen zu betrachten.[wysija_form id=“1″]

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