Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert von der Bundesregierung sowie dem Bundesrat und Bundestag eine schnelle Umsetzung der beschlossenen Ausbildungsreform der Pflege.
DBdK: Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eingehalten

Nach Angaben des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe sind durch die beschlossene Ausbildungsreform die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes erfüllt.
Demnach entspricht die Ausbildungs-und Prüfungsordnung den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes.
Der DBfK fordert deshalb, die durch die Ausbildungsreform beschlossene Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung möglichst schnell den weiteren Beschlussorganen und Beratungsorganen zuzuführen.
Die entsprechenden Beschlüsse sollten nach Maßgabe des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, damit die Umsetzung in den Pflegeschulen und den Pflegeeinrichtungen des Bundes, und der Länder sowie der Kommunen möglichst schnell erfolgen kann.
Arbeitgeber üben Kritik an reformierter Pflegeausbildung
Die Arbeitgeberverbände beklagen indes zu hohe inhaltliche Leistungsanforderungen durch die reformierte Pflegeausbildung. Dem widerspricht der DBfK.
Demnach entsprechen die in der Entwurfskonzeption der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung vorgesehenen fachlichen Anforderungen der Berufe Anerkennungsrichtlinie und im Hinblick auf eine professionelle Pflege den entsprechenden geforderten und vor allem notwendigen Anforderungen.
Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) verlangt eine schnelle Umsetzung des Entwurfs für die Änderung der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung.
Im Hinblick auf die geforderte Zwischenprüfungen sieht der Deutsche Pflegerat Nachbesserungsbedarf.
Zudem sollten für die Umsetzung der Prüfungen weitere Verbesserungen vorgenommen werden.
Pflegeausbildungsreform teilweise auch in der Kritik
Die Reform der Pflegeausbildung steht teilweise auch in der Kritik, weil zunächst sowohl die Altenpflege wie auch die Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege in einer Basisausbildung vermittelt werden und erst im weiteren Verlauf der Ausbildung eine Spezialisierung auf einen Bereich erfolgt.
Insbesondere im Bereich der bisherigen Kinderkrankenpflege wird von einigen Fachleuten Kritik geübt, da die Kinderkrankenpfleger bisher eine eigenständige dreijährige Ausbildung darstellt und zukünftig lediglich ein Drittel der Ausbildung im Rahmen der Spezialisierung umfassen würde.
Für zukünftige Auszubildende hat die Reform aber den Vorteil, dass sie im Laufe der Ausbildung ihren Interessen mehr folgen können und sich insofern nicht schon bei Ausbildungsbeginn auf einen Bereich festlegen müssen.
Den Entwurf des Pflegeberufegesetzes können Sie hier herunterladen. [wysija_form id=“1″]
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