Erholung für pflegende Angehörige

Erholung für pflegende Angehörige
Erholung für pflegende Angehörige - Pflege Liebe Magazin

Erholung – Das oft beobachtete Selbstpflegedefizit von pflegenden Angehörigen

Erholung für pflegende Angehörige – Der Großteil der Pflege von kranken, behinderten und insbesondere alten Menschen wird von der Familie und nahen Angehörigen übernommen.

Rund 80 Prozent der Laienpfleger sind dabei Frauen.

Doch viele dieser Menschen, die sich für einen kranken Verwandten aufopfern, riskieren dabei ihre eigene Gesundheit.

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Unterschiedlichste Faktoren spielen hier eine wichtige Rolle.

Diese alle werden vor allem von falscher Scham getragen, doch nicht womöglich Leistungen zu beziehen, obwohl man ja gefühlt eigentlich gesund ist.

Ein weiteres Problem ist das Hineinwachsen in die Pflegerolle.

Damit einher geht die Angst, den zu pflegenden Menschen in dieser Zeit zu vernachlässigen.

Dabei ist diesem Pflegeempfänger aber überhaupt nicht geholfen, wenn die private Pflegekraft selbst krank wird und damit ausfällt.

Die Pflege von Angehörigen lässt sich in den meisten Fällen überhaupt nicht mit einer professionellen Pflege vergleichen.

Zwar sind auch Pflegedienste und Pflegeheime notorisch unter Zeitdruck, doch die Belastung, die ein einzelner Laienpfleger oftmals erlebt, ist wesentlich massiver.

Untersuchungen haben ergeben, dass sich bei vielen Familienangehörigen, die einen nahen Verwandten pflegen, ein sogenanntes Selbstpflegedefizit einstellt.

Angehörige, die pflegen stehen nämlich meist unter einem enormen Druck und haben Angst, die zu pflegende Person nicht ausreichend zu versorgen. Dabei bleibt schnell die eigene Gesundheit auf der Strecke.

Seelische und psychische Folgen werden oft verdrängt oder ignoriert

Da die häusliche Pflege durch Familienangehörige auch mit einer enormen körperlichen Anstrengung verbunden ist, stehen dabei vor allem körperliche Gesundheitsschäden im Vordergrund, auf die die pflegenden Menschen noch einigermaßen reagieren.

Doch seelische und psychische Probleme, die bis zu einer starken Depression führen können, werden oft komplett ignoriert.

Dabei sind verschiedene besondere Umstände immer häufiger zu beobachten: einerseits ist es oftmals die eigene Familie, welche die pflegende Person zusätzlich unter erheblichen Druck stellt.

Kritik an der Art der Pflege ist genauso häufig anzutreffen, wie der später daraus resultierende Spruch „Du willst ja nur die Erbschaft“.

Die eigene Familie löst solche seelischen und psychischen Gesundheitsprobleme oft selbst aus

In bis zu 80 Prozent aller Großfamilien, in denen ein Vollpflegefall zu finden ist, kann dieses Phänomen beobachtet werden.

Die Laienpfleger geraten dabei immer mehr unter Druck.

Selbst, wenn bei einer Altenpflege derjenige, der betreut und gepflegt wurde, schon seit einigen Jahren verstorben ist, stellen sich so spät oft massive seelische und psychische Probleme ein.

Depressionen, Suizidgedanken, eine große Müdigkeit und Trostlosigkeit ist bei solchen Menschen zu beobachten.

Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholung und Urlaub

Damit aber nicht genug.

Viele der pflegenden Angehörigen wissen nicht einmal, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Erholung von der Pflege haben.

Zwar sehen die Subventionen, die der Staat aus diesem Grund eingerichtet hat, auf den Blick nicht allzu förderlich aus, doch unterm Strich kann der Pfleger auf bis zu acht Wochen kommen, in denen er die Pflege zugunsten der eigenen Erholung aus der Hand geben kann.

Jedoch kommt es sehr genau darauf an, wie, wann und weshalb diese Maßnahmen ausgeschöpft werden.

Zuschüsse, die für die Erholung des Laienpflegers Verwendung finden

So haben Laienpfleger beispielsweise einen Anspruch, die zu pflegende Person für einige Wochen in die Kurzzeitpflege zu geben.

Von den Kassen werden 1.550 Euro bezuschusst.

Da das unabhängig von der Pflegestufe erbracht wird, kann dieser Betrag binnen kürzester Zeit erschöpft sein.

Hier gibt es neuerdings durch eine Gesetzesanpassung wenigstens etwas Trost, denn jetzt wird wenigstens die Hälfte des Pflegegelds für diesen Zeitraum weiter bezahlt.

Diese 1.550 Euro können aber effizienter eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Freundin, ein Freund der Familie oder ein/e Nachbar/in die Pflege übernimmt und dafür 50 Euro täglich in Rechnung stellt.

Erholung für pflegende Angehörige – Kurzeit- und Verhinderungspflege

Mit anderen Familienangehörigen funktioniert das jedoch nicht, da diese Pauschale dann nicht mehr über die Höhe des Pflegegeldes hinaus bezahlt wird.

Doch neben der Kurzzeitpflege, die eingerichtet werden kann, gibt es auch noch die Verhinderungspflege.

Außerdem kann der oder die Pflegende zum eigenen Hausarzt gehen und die Situation schildern.

Unbedingt sollte auch auf den seelischen und psychischen Druck völlig ohne Scham eingegangen werden, der eigentlich immer mit der Vollzeit-Laienpflege einhergeht.

Der Hausarzt hat dann die Möglichkeit, der pflegenden Person den stationären oder ambulanten Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik zu verschreiben.

Stationäre und ambulante Angebote zur Regeneration, die regelmäßig beansprucht werden können

Das stationäre Angebot solcher Kuren kann alle vier Jahre, das für ambulante Erholungsmaßnahmen alle drei Jahre beantragt werden.

Bei Demenzpatienten, die gepflegt werden, bestehen aufgrund der besonderen Umstände nochmehr Möglichkeiten für Erholung des Pflegenden.

Außerdem haben pflegende Angehörige auch einen Rentenanspruch, wenn ein bestimmtes wöchentliches Stundenpensum an Pflege überschritten wird.

Über all diese Möglichkeiten informieren wir Sie unter der Rubrik „Erholung“ für pflegende Angehörige und Laienpfleger.

Denn eins ist gewiss: wenn Sie als Pflegekraft tatsächlich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ausfallen, wird die gesamte Situation nur noch schlimmer.

 

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