Geriatriezulage: Anrecht auch im Altenheim

Geriatriezulage: Anrecht auch im Altenheim
Geriatriezulage: Anrecht auch im Altenheim - Pflege Liebe Zeitchrift

Die Geriatriezulage wird nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG) nicht nur für den Dienst im Krankenhaus und in den Rehabilitationsabteilungen fällig, sondern auch bei Altenpflegeheimen, die überwiegend Bewohner versorgen, die einer „überwiegend krankenplegebedürftigen“ Versorgung bedürfen.

Geriatriezulage: Behandlungspflege bildete bei Klägerin einen Schwerpunkt

Geriatriezulage: Anrecht auch im Altenheim - Pflege Liebe Zeitchrift
Geriatriezulage: Anrecht auch im Altenheim – Pflege Liebe Zeitchrift

Eine examinierte Altenpflegerin aus Nordrhein-Westfalen klagte auf Zuteilung der Geriatriezulage in Höhe von monatlich 60 Euro.

Die Altenpflegerin arbeitet in einem Seniorenheim, indem sämtliche 125 Bewohner chronische Erkrankungen aufweisen wie Diabetes oder KHK.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass nicht nur die Grundpflege einen Schwerpunkt der Versorgung bildet, sondern auch die Behandlungspflege und damit nach Maßgabe des Bundesarbeitsgerichts ein krankenpflegerischer Schwerpunkt gesetzt werde.

https://www.youtube.com/watch?v=NngE60DBjoA

Klage durch alle Instanzen

Zunächst hatte das Arbeitsgericht Oberhausen am 5. Dezember 2016 zugunsten der Altenpflegerin entschieden.

Daraufhin hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Träger der Einrichtung Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen eingelegt.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte dann am 14. Juni 2017 im Sinne des DRK entschieden.

Daraufhin reichte die Altenpflegerin Revision ein und hatte nun vor dem Bundesarbeitsgericht als letztinstanzliches Gericht Erfolg.

Die Klägerin selbst ist seit dem 1. Oktober 2008 als examinierte Altenpflegerin in der Vergütungsgruppe K 4 der Anlage 6b Abschnitt A des DRK-Reformtarifvertrags (Teil A) über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes in der Fassung des 42. Änderungstarifvertrags vom 31. März 2015 eingruppiert.

Bewohner hauptsächlich chronisch krank

Da die pflegerische Versorgung nicht nur die Grundpflege umfasst, sondern insbesondere auch die Behandlungspflege im Sinne der Medikamentengabe, der Gabe von Injektionen, dem Anhängen von Infusionen, der regelmäßigen Blutzuckerkontrolle und der Gabe von Sauerstoff sowie der regelmäßigen Kontrolle und dem Wechsel von Verbänden und die in der Krankenpflege üblichen Prophylaxen, handelt es sich um eine in erster Linie krankenpflegerische Tätigkeit und nicht um eine ausschließlich pflegerische Tätigkeit im Sinne der eigentlichen Altenpflege, so das Bundesarbeitsgericht.

Die Klägerin ist als examinierte Altenpflegerin im Nachtdienst tätig und wird auf mehreren Wohnbereichen eingesetzt. Pro Dienst werden rund 45 Bewohner versorgt.

Urteil kann Modellcharakter einnehmen

Das Bundesarbeitsgericht hat durch sein Urteil, auch wenn es sich um einen Einzelfall handelt, so etwas wie einen Modellcharakter geschaffen.

Denn auch andere Altenpflegeeinrichtungen, die eine ähnliche Versorgung auf bestimmten Wohnbereichen gewährleisten, können nun unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zahlung der Geriatriezulage verklagt werden beziehungsweise darauf hingewiesen werden, dass diese zu zahlen ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts trägt das Aktenzeichen 10 AZR 387/17.

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