Händedesinfektion: Notwendigkeit vs. Zeitmangel

Händedesinfektion: Notwendigkeit vs. Zeitmangel
Händedesinfektion: Notwendigkeit vs. Zeitmangel - Pflege Liebe Zeitschrift

Die Händedesinfektion gilt zur Vermeidung von Infektionen als Standard in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Allein die nosokomialen Infektionsraten in Krankenhäusern liegen derzeit Schätzungen zufolge bei bis zu 600.000 Fällen jährlich. Bis zu 15.000 Erkrankte sterben jährlich infolge derartiger Infektionen. Studien zufolge steigt die Gefahr mit zunehmenden Personalmangel im Pflegebereich.

Händedesinfektion: Kausaler Zusammenhang zwischen Infektionsrate und Personalmangel belegt

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Nach Angaben von Hygieneexperten lassen sich bis zu 30 % der Infektionen bei Einhaltung der Hygienestandards vermeiden.

Insbesondere die zunehmende Mortalität durch MRSA-Erreger stellt sich in diesem Zusammenhang als zunehmendes Problem dar.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO kann eine Einhaltung strikter Hygienestandards die Infektionsraten deutlich vermindern.

Problematisch ist jedoch der zunehmende Personalmangel in den Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen.

Auch eine oftmals beobachtete, zu niedrige Fachkompetenz des eingesetzten Personals stellt eine ernst zu nehmende Gefährdung dar.

Mehrere Studien belegen die kausalen Zusammenhänge zwischen dem Pflegepersonalmangel und einem erhöhten Auftreten von Komplikationen bis hin zu Todesfällen bei Patienten, im Zusammenhang mit fehlender Händedesinfektion.

Exemplarisch zu nennen sind hier die RICH-Studie aus dem Jahr 2002 und die IHOS-Studie aus dem Jahr 2008, in denen diese Problematik beschrieben wird.

Händedesinfektion: Schlecht ausgebildete Pflegekräfte sind Teil des Problems

Insbesondere die Tatsache, das aufgrund des Personalmangels und des schlecht qualifizierten Personals Hygienestandards wie beispielsweise Anzahl und Dauer der Händedesinfektion nicht eingehalten wird, sorgt für zunehmende Kritik sowohl von Pflegefachverbänden (z. B. dem DBfK) wie auch von Patientenschutzverbänden.

Der zunehmende Personalmangel dürfte demnach die Problematik in der Zukunft nochmals verstärken.

Insbesondere die Tatsache, dass sich der Personalmangel im Bereich des Pflegedienstes in Zukunft durch den demografischen Wandel nochmals verschärfen wird, lässt für die Zukunft nichts Gutes ahnen.

Auch die Anstrengungen seitens der Politik , den Pflegeberuf attraktiver zu machen, dürfte aufgrund des allgemein vorhandenen Fachkräftemangels bloß ein frommer Wunsch sein.

Inwieweit hier Lösungsstrategien zur Einhaltung der geltenden Hygienestandards trotz der Entwicklung im Bereich der Demografie entwickelt werden können, stellt insoweit ein zukünftiges Betätigungsfeld sowohl für die Pflegewissenschaften wie auch für die Pharmaindustrie und Medizin dar.

Strafrechtlicher Tatbestand: § 229 StGB

Neben der medizinischen Problematik stellt eine durch mangelnde Hygienestandards verursachte (und belegbare!) Infektion zudem einen Straftatbestand nach § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung dar. In § 229 StGB heißt es wörtlich:

„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Insofern könnte in Zukunft eine Klagewelle auf die Klinikbetreiber und Pflegeeinrichtungen zu rollen, sollte hier keine Abhilfe geschaffen werden.

Siehe hierzu auch den kostenlos abrufbaren Lehrbrief der Apollon-Hochschule.

Welche Erfahrung haben Sie in ihrem Berufsalltag mit der Händedesinfektion gemacht?  – Wir freuen uns sehr auf Ihre Zuschriften per eMail an Post@Pflege-Liebe.de.

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