Heimaufsicht: Geringe Prüfungsquoten für Pflegenotstand mitverantwortlich

Heimaufsicht: Geringe Prüfungsquoten für Pflegenotstand mitverantwortlich
Heimaufsicht: Geringe Prüfungsquoten für Pflegenotstand mitverantwortlich - Pflege Liebe Zeitschrift

Die Heimaufsicht kann nach Recherchen von NDR und MDR die Pflegeeinrichtungen in einigen Bundesländern nicht so kontrollieren, wie es das Gesetz vorsieht.

Unrühmliches Beispiel ist Hamburg, wo im Jahr 2017 lediglich 22 % aller stationären Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht kontrolliert wurden.

Die niedrige Kontrollquote lässt sich damit auch als ein Grund für den Pflegenotstand anführen.

Warum das so ist, erläutert dieser Beitrag.

Heimaufsicht: Hamburg Schlusslicht bei Überprüfungen im Norden

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Heimaufsicht: Geringe Prüfungsquoten für Pflegenotstand mitverantwortlich – Pflege Liebe Zeitschrift

Das NDR Politmagazin „Panorama 3“ berichtete am 20. März 2018 darüber, dass in zahlreichen Pflegeeinrichtungen in Norddeutschland die Heimaufsicht ihrer gesetzlich verordneten Prüfpflicht nur unzureichend nachkommt.

So wurden beispielsweise in Kiel im Jahr 2017 nur 15 von 27 zu prüfenden Heimen einer sogenannten Regelprüfung unterzogen.

Die Prüfquote liegt damit nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, bei 100 %, sondern lediglich bei 55 %.

2016 lag die Prüfquote in Hamburg bei lediglich acht Prozent und im Jahr 2017 bei 22 % im Rahmen der Regelprüfung.

Heimaufsicht leidet wie Pflege unter Personalmangel

Die Ländergesetze zur Heimaufsicht sehen vor, dass mindestens einmal im Jahr jede Pflegeeinrichtung einer Regelprüfung unterzogen werden muss.

Die Heimaufsicht selbst hat als eine Begründung für die mangelnden Kontrollen angegeben, dass viele anlassbezogene Prüfungen notwendig seien, weil es Beschwerden über bestimmte Einrichtungen gab.

Zudem fehlt der Heimaufsicht selbst ausreichend Personal. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hingegen erreicht die Heimaufsicht die vorgeschriebenen Regelprüfungen, so „Panorama 3“.

Auch in Sachsen nur geringe Prüfquote

Das MDR-Magazin „exakt“ stellte für das Bundesland Sachsen im Jahr 2017 lediglich eine Regelquote von rund 57 % fest.

453 stationäre Pflegeeinrichtungen in dem Freistaat blieben hingegen nicht kontrolliert.

Die sächsischen Heimaufsichtsbehörden gaben auch hier als Begründung Zeitmangel an.

In Thüringen und Sachsen-Anhalt hingegen erreichten die Heimaufsichtsbehörden immerhin eine Überprüfungsquote von mehr als 80 %.

https://www.youtube.com/watch?v=npPYJylq5_0

Heimgesetze sollen Qualität der Pflege und Betreuung sichern

Die Heimgesetze der Länder sehen vor, dass die Heimaufsichtsbehörden jedes Jahr die gesetzlichen Prüfungen in den Pflegeheimen vornehmen müssen.

Die unabhängige und staatliche Kontrollinstanz soll damit überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zudem sollen die Heimaufsichtsbehörden die Qualität der Pflege und Betreuung gewährleisten.

Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann durch Prüfaufträge der Pflegekassen überprüfen, ob die vertraglich vereinbarten Leistungen im Bereich der Pflege tatsächlich erbracht werden.

Pflegenotstand und Heimaufsicht: Eine kausale Verbindung der besonderen Art

Anders als die Heimaufsicht kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen jedoch keine Sanktionen veranlassen.

Durch die geringen Prüfquoten ist es insbesondere privaten Heimbetreibern möglich, die Qualitätsanforderungen der Pflege nach ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten und weniger nach den gesetzlichen Vorgaben.

Dadurch wird gleichzeitig der Pflegenotstand in den einzelnen Einrichtungen ein Dauerzustand, weil durch die geringen Prüfquoten der Heimaufsichtsbehörden Pflegemängel und damit mögliche Sanktionen, die deutliche ökonomische Auswirkungen auf den jeweiligen Betreiber der Pflegeeinrichtungen hätten, ausbleiben.

Statt Business as usual, mehr Personal für die Heimaufsicht und die Pflege

Die Betreiber können somit weiter nach dem Motto verfahren „Business as usual“.

Würden die Heimaufsichtsbehörden sämtliche Regelprüfungen schaffen und zudem die entsprechenden anlassbezogenen Überprüfungen, so würde auch automatisch mehr Pflegepersonal eingestellt, da ansonsten empfindliche Strafen drohen würden, die im schlimmsten Fall zur Schließung der Pflegeeinrichtungen führen können.

Die Politik müsste somit nicht nur ausreichend Pflegepersonalstellen refinanzieren, sondern auch ausreichend Personal für die Heimaufsichten.

Beides zusammen wäre eine wirksame Möglichkeit, um den Pflegenotstand aktiv entgegenzuwirken.

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