Mindestlohn in der Pflege bald bei 3000 Euro? Mehrere Pflegeorganisationen zeigen sich über den Inhalt des Koalitionsvertrages der potenziell neuen Bundesregierung enttäuscht und fordern eine bessere Gehaltseinstufung der Pflegekräfte.
Mindestlohn soll über Kranken-und Pflegeversicherung refinanziert werden

Sowohl die Arbeitgeberverbände wie auch die Berufsverbände im Pflegebereich bezeichnen die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Pflege als unzureichend.
Professor Rolf Rosenbrock, Vizepräsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes verlangt eine deutlich bessere Entlohnung der Pflegekräfte.
So wird ein Gehalt von 3000 Euro brutto seitens Rosenbrock verlangt.
Hierbei soll eine Refinanzierung über die Kranken-und Pflegeversicherung durch eine gesetzliche Normierung erfolgen.
Kostenneutralität für Pflegebedürftige gefordert
Pflegebedürftige hingegen sollen für die Mehrentlohnung der Pflegekräfte nicht zur Kasse gebeten werden.
Im Koalitionsvertrag ist genau dies aber auch so angedacht.
Kliniken sollen für den Pflegekostenanteil keine Anrechnung mehr auf Fallpauschalen erhalten.
Stattdessen soll eine Finanzierung nach dem Prinzip der Kostendeckung erfolgen.
Karl Lauterbach (SPD) erwähnte bereits, dass die Ausweitung im Bereich der Altenpflege und ambulanten medizinischen Behandlungspflege im Rahmen der Tariferhöhungen und Ausweitung der Pflegepersonalstellen mit erhöhten Sachleistungen im Bereich der Kranken-und Pflegeversicherung einhergehen.
Dadurch soll vermieden werden, dass Pflegebedürftige die erhöhten Personalkosten für den Bereich der Pflege anteilig selbst bezahlen müssen.
Mindestlohn als Problem im Hinblick auf examinierte Pflegekräfte
Im Hinblick auf das Gehalt von 3000 Euro brutto ist zu erwähnen, dass hier nicht spezifiziert wird, ob es sich um das Gehalt für ausgebildete Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte handelt.
Sollte diese Gehaltsuntergrenze so durchgesetzt werden, könnte sie sowohl für Pflegehilfskräfte wie auch für ausgebildetes Pflegepersonal gelten.
Gerade im Bereich der Privatwirtschaft könnte dies bedeuten, dass gut ausgebildetes Personal im Hinblick auf die Qualifikation auch weiterhin unter Wert bezahlt würde.
https://www.youtube.com/watch?v=0wGJ5nC-vwA
Mehr Gehalt allein verbessert Situation in der Pflege nicht
Zudem dürfte eine bloße Gehaltserhöhung zwar den im Dienst stehenden Pflegekräften eine wohltuende finanzielle Erleichterung bringen, mehr Personal wird dadurch jedoch nicht eingestellt, da der Markt an Pflegekräften nahezu leer gefegt ist.
Solange sich die Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Pflegekräfte nicht grundlegend ändern, reicht eine bloße Gehaltserhöhung nicht aus.
Was sämtlicher Experten im Bereich der Pflege in ihren Äußerungen ebenso vermissen lassen wie der Bereich der Politik, ist die Tatsache, dass neue innovative Pflegekonzepte entwickelt werden müssen, um die zunehmende Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Demografie mit den insgesamt schwindenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst in Einklang zu bringen.
Auch wenn dies klingt wie die Quadratur des Kreises, innovative Konzepte können hier für alle Beteiligten eine Entlastung bringen.
Es fehlt jedoch am guten Willen, auch einmal den Elfenbeinturm der eingefahrenen Wege zu verlassen.
Welche Erfahrung haben Sie in ihrem Berufsalltag als Pflegekraft mit dem Mindestlohn in der Pflege gemacht? – Wir freuen uns sehr auf Ihre Zuschriften per eMail an Post@Pflege-Liebe.de.
Abonnieren Sie unseren Newsletter. Immer aktuell über News aus der Pflege informiert. Und als Abonnent unseres Newsletters können Sie jede Woche interessante Preise gewinnen. [wysija_form id=“1″]
Leave a Reply