Geht es nach der Länderkammer, dem Bundesrat, so soll eine verbindliche Personaluntergrenze für alle Klinikbereiche eingeführt werden.
Der aktuelle Entwurf des Bundestages für eine verbindliche Personalvorgabe sieht lediglich besonders pflegeintensive Bereiche hierfür vor.
Personaluntergrenze: Bundesrat stellt sich gegen Bundesatgsbeschluss

2017 verabschiedete der Bundestag verbindliche Vorgaben im Hinblick auf eine Personaluntergrenze für den Bereich der Pflege in besonders pflegesensitiven Bereichen.
Der Bundesrat beschloss nun, dass nicht nur besonders pflegeintensive Bereiche von der Personaluntergrenze eingeschlossen werden sollen, sondern auch alle übrigen Klinikbereiche.
Personaluntergrenze: Bundesrat will umfangreiche Lösung
Als Begründung führte der Bundesrat an, dass bei Personalvorgaben für besonders pflegeintensive Bereiche das Pflegepersonal aus anderen Klinikbereichen möglicherweise abgezogen werden könnte und der Personalschlüssel insgesamt damit nicht steigen würde.
Auch sollte nach den Vorstellungen des Bundesrates die Personaluntergrenzen auf den ganzen Tag (24 Stunden) bezogen gelten und nicht nur auf besonders intensive Pflegezeiten.
Der Bundesrat will hierbei eine „bedarfsgerechte Versorgung und Pflege“ sicherstellen.
Als Garant hierfür soll ein spezielles Pflegekraft-Patienten-Kontingent im Rahmen einer zu errechnenden Verhältniszahl genutzt werden.
Bundesrat: Ausschließlich Fachpersonal soll gezählt werden
Zudem soll bei der Berechnung ausschließlich Fachpersonal gezählt werden und nicht auch wie im Beschluss des Bundestages möglich, lediglich Pflegehilfskräfte.
Wenn es nach den Vorstellungen des Bundesrates geht, sollen auch die Hebammen im Kreißsaal sowie das Personal auf der Wöchnerinnenstation einen entsprechenden Mindestpersonalschlüssel erhalten.
Nach der Ansicht des Bundesrates sollen die zusätzlich anfallenden Personalkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden.
Auch Koalitionsvertrag sieht umfassende Personaluntergrenzen vor
Der vom Bundesrat getroffene Beschluss wird nun an die Bundesregierung weitergereicht.
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht jedoch ebenfalls vor, das Personaluntergrenzen für alle Abteilungen im Klinikbereich gelten sollen.
Insofern dürfte der nun getroffene Beschluss des Bundesrates auch durch die Bundesregierung befürwortet werden und letztlich umgesetzt werden.
Gegen Personaluntergrenzen wehren sich insbesondere die Klinikbetreiber sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Im Hinblick auf die Versorgungssituation und auch im Hinblick auf die Situation des in den Kliniken tätigen Pflegepersonals dürfte die Personaluntergrenze als verbindliches Maß zumindest in Ansätzen eine Entlastung für die dort Beschäftigten mit sich bringen. Den Beschluss des Bundesrates können Sie hier herunterladen.
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