Personaluntergrenzen in der Pflege: Heftige Kritik von Pflegenden

Personaluntergrenzen in der Pflege: Heftige Kritik von Pflegenden
Personaluntergrenzen in der Pflege Heftige Kritik von Pflegenden - Pflege Liebe Zeitschrift

Bezüglich der vom Deutschen Bundestag 2017 beschlossenen Personaluntergrenzen für die Pflege gibt es nun erste Ergebnisse, die der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Rahmen einer von der Gewerkschaft Verdi veranstalteten öffentlichen Anhörung zum Thema „Personaluntergrenzen in der Pflege“ vorgestellt haben.

Die hierbei vorgeschlagenen Regelungen im Hinblick auf die Personaluntergrenzen für die Pflege werden insbesondere seitens der in den Kliniken tätigen Pflegekräfte heftig kritisiert.

Was ist der Grund hierfür?

Personaluntergrenzen: DKG will Gesetz verwässern

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Der Hauptgeschäftsführer der DKG Georg Baum kündigte an, dass bei der Berücksichtigung der Personaluntergrenzen ein Drittel der Mindestbesetzung aus nicht examinierten Hilfskräften bestehen könnte.

Zudem wollen die Träger der Kliniken darauf hinwirken, dass die von der Politik beschlossene Mindestbesetzung nicht bezogen auf jeden einzelnen Dienst veranschlagt wird, sondern bezogen auf ein Quartal.

Schließlich wollen die Träger der Kliniken erreichen, dass erst dann Sanktionen folgen, wenn die jeweilige Klinik die Personalmindestbesetzung über einen Zeitraum von drei Jahren infolge nicht erfüllt.

Sowohl die in den Kliniken tätigen Pflegekräfte wie auch Vertreter der Unionsparteien, der SPD, der FDP, der Grünen und auch der Linken haben sich zum Teil empört beziehungsweise zumindest enttäuscht hinsichtlich der vorgeschlagenen Untergrenzen geäußert.

So wird Pflege auf immer ein unattraktiver Beruf bleiben

Im Hinblick auf die Gewinnung von neuen Fachkräften dürfte das vonseiten der Klinikträger und des GKV-Spitzenverbandes anvisierte Ziel der Personaluntergrenzen im Bereich der Pflege kaum als Argument für eine Gewinnung von neuen Pflegekräften hilfreich sein.

Denn neben der Bezahlung muss insbesondere die Situation der im Beruf tätigen Pflegekräfte deutlich verbessert werden und dies gilt auch für die in Ausbildung stehenden Schülerinnen und Schüler.

Der Deutsche Bundestag hat die Vorgabe gemacht, dass bis zum 30. Juni 2018 für besonders pflege-intensive Bereiche Untergrenzen für die Personalbesetzung festgelegt werden müssen.

Sollten sich die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit ihrer Vorstellung durchsetzen und die Politik selbst hier keine entgegengesetzten Regelungen in Kraft setzen, dürfte der gut gemeinte Plan seitens der Politik bereits im Keim ersticken.

GKV-Spitzenverband denkt offenbar nicht nachhaltig

Denn dann würde sich zumindest auch in den nächsten Jahren an der Situation der berufstätigen Pflegekräfte so gut wie nichts ändern.

Dass dies letztlich auch zulasten der Patienten geht, und zusätzliche Kosten verursacht, die um ein Vielfaches höher als bei einer optimalen Umsetzung der Personaluntergrenzen sein dürften, zeigt, dass offenbar auch der GKV-Spitzenverband nicht nachhaltig denkt, sondern nur in kurzen Etappen.

So jedenfalls ändert sich an der Situation im Bereich der Pflege wenig bis gar nichts.

Den neu eingefügten § 137i SGB V (Personaluntergrenzen in der Pflege) können Sie hier einsehen.

Welche Erfahrung haben Sie in ihrem Berufsalltag als Pflegekraft  mit  der Forderung nach Mindestpersonalgrenzen gemacht?  – Wir freuen uns sehr auf Ihre Zuschriften per eMail an Post@Pflege-Liebe.de.

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