Pflegebedürftige erhalten im Rahmen der Pflegereform zusätzliche Pflegeleistungen.
Droht eine finanzielle Schieflage im Gesundheitswesen?
Pflegeleistungen: Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Durch die letzte Pflegereform wurden zahlreiche Pflegebedürftige besser gestellt als zuvor.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 erhalten beispielsweise im Rahmen der ambulanten Leistungen monatliche Entlastungen in Höhe von 125 €.
Im Pflegegrad 2 wird zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag entweder eine Geldleistung in Höhe von 316 € oder eine Sachleistung im Wert von monatlich 689 € seitens der Pflegekassen bezahlt.
In Pflegegrad 5 werden Sachleistungen im Wert von 2005 € monatlich bezahlt.
Dies betrifft stationär behandelte Pflegebedürftige. Dies führt zu deutlichen Mehrausgaben für die Pflegeversicherung.
Hier wird insbesondere der Anteil an höheren Pflegegraben nimmt deutlich zu.
Mehrausgaben von einer mehreren Milliarden Euro erwartet
Mit zunehmendem Anteil an höheren Pflegegraden werden die individuellen Leistungspakete ansteigen.
Dies kann nach Angaben von Pflegeexperten mit Mehrausgaben von 500 Millionen € für das laufende Jahr beziffert werden.
Mit zunehmendem Pflegegrad einer ambulant gepflegten Person steigen zudem auch die Leistungen für die soziale Absicherung für die Angehörigen, sofern diese den Pflegebedürftigen selber pflegen.
Hier erwarten Pflegeexperten für das laufende Jahr einen relativ hohen dreistelligen Millionenbetrag an zusätzlichen Kosten.
Insgesamt werden mehr Ausgaben von rund zwei Milliarden Euro erwartet.
Pflegeversicherung häuft weiteres Defizit an
Das Defizit der Pflegeversicherung wird sich demnach bis Ende des laufenden Jahres auf knapp drei Milliarden Euro erhöht.
Das Resultat könnten steigende Kranken Versicherungsbeiträge sein.
Insgesamt stieg der Anteil der Leistungsempfänger im Bereich der Pflege von 2,9 5 Millionen Menschen im Jahr 2016 auf geschätzte 3,4 6 Millionen Leistungsempfänger für das laufende Jahr.
https://www.youtube.com/watch?v=zs9Hp8EZt_c
Pflegebedürftige profitieren von neuer Regelung
Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden durch die letzte große Pflegereform durch insgesamt fünf Pflegegrade ersetzt.
Insbesondere Demenzkranke sollten von der Reform profitieren.
Diese ging nämlich nach der alten Einstufung zumeist leer aus, was den Leistungsanspruch betraf.
Auch wenn die Kosten angestiegen sind, profitieren Pflegebedürftige von der Reform. Dies gilt auch für deren Angehörige.[wysija_form id=“1″]
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