Pflegeprozess in der Psychiatrie – Die Schritte

Pflegeprozess in der Psychiatrie – Die Schritte
Pflegeprozess Psychiatrie - Die Schritte - Pflege Liebe Magazin

Pflegeprozess in der Psychiatrie – Der Pflegeprozess definiert allgemein ein dynamisches Miteinander zwischen der Pflegekraft und dem Patienten.

Professionelle Pflege wird nach zuvor fest definierten Kriterien geplant, durchgeführt und evaluiert.

Wie unterscheidet sich der Pflegeprozess in der Psychiatrie von der Somatik?

Pflegeprozess basiert auf gesetzlicher Grundlage

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Die Dokumentationsstruktur nach den Kriterien des Modells denen der Pflegeprozess zugrunde liegt, dient der allgemeinen, nachvollziehbaren und strukturierenden und damit der für alle Beteiligten und auch für externe Stellen nachvollziehbaren Dokumentation des gesamten Pflegeprozesses.

Erstmals wurde die gesetzliche Grundlage für die Pflegedokumentationen im § 4 des Krankenpflegegesetzes vom 4. 6. 1985 verankert.

In dem seit dem 1. 4. 2004 geltenden Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege wird im Abschnitt 2, unter dem Unterpunkt „Ausbildung“ und hier explizit im § 3, von der „Erhebung sowie Feststellung des Pflegebedarfs, der Planung, der Organisation, der Pflege Durchführung und letztlich der Dokumentation bis hin zur Evaluation“ gesprochen.

Pflegeprozess in de Psychiatrie: Fokus Erstgespräch

Diese Punkte des Pflegeprozesses sind sowohl in der somatischen Krankenpflege wie auch der psychiatrischen Krankenpflege identisch.

Im Rahmen der psychiatrischen Krankenpflege werden auf die kommunikativen Elemente besondere Konzentrationspunkte gesetzt.

So stellt beispielsweise das Erstgespräch in der psychiatrischen Krankenpflege einen sehr bedeutenden Aspekt im Hinblick auf die gesamten Abschnitte des Pflegeprozesses dar.

Durch den Erstkontakt kann die Pflegekraft sowohl Anzeichen der psychischen Verfassung wie auch der Ressourcen feststellen.

Im Rahmen des Erstgesprächs wird die Pflegekraft auch einen Rundgang durch das Zimmer und die angegliederten Räume vollziehen.

Es lässt sich somit festhalten, dass das Erstgespräch in der psychiatrischen Krankenpflege nicht nur auf eine reine Erhebung der Pflegeanamnese zielt, sondern darauf, dass eine erste Vertrauensbasis zwischen Pflegekraft und Patient hergestellt wird.

Pflegeprozess: Die Pflegeplanung

Die Pflegeplanung setzt sich zusammen aus den Erkenntnissen des Erstgesprächs (erste Kontaktaufnahme), dem Assessment, also einer ersten Einschätzung sowohl hinsichtlich des allgemeinen Pflegebedarfs wie auch im Hinblick auf die vorhandenen Ressourcen.

Dieser Einschätzung muss im Rahmen der Evaluation stets kritisch und im Rahmen des dynamischen Pflegeprozesses überprüft werden.

Durch die Zieldefinition werden Nah-und Fernziele für die psychiatrische Krankenpflege definiert. Dabei sollte eine positive Sprache im Sinne von „der Patient erfüllt selbstständig … “ verwendet werden.

Durch die Planung der expliziten Pflegemaßnahmen erfolgt eine konkrete gedankliche Anwendung der auf den individuellen Pflegebedarf des Patienten zugeschnittenen Pflege.

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der individuellen Pflege.

Denn die Maßnahmen lassen sich trotz standardisierter Verfahren immer nur auf den individuellen Bedarf (jeder Patient besitzt andere Ressourcen und andere Schwerpunkte im Bereich des Pflegebedarfs) des Patienten anwenden.

Durchführung, Dokumentation und Evaluation

Die Durchführung der Pflegemaßnahmen erfolgt dann durch die Pflegekraft.

Auch während der Durchführung der eigentlichen Pflegemaßnahmen erfolgt stets eine theoretische Auseinandersetzung im Sinne einer Evaluation.

Durch die Überprüfung der Ergebnisse (im Rahmen der psychiatrischen Krankenpflege erfolgt dies durch regelmäßige Gespräche mit dem Patienten) werden dann die Nahziele und die Fernziele im Hinblick auf die bisher durchgeführte Pflege und die bereits erzielten Erfolge überprüft. Auch dieser Teilaspekt lässt sich unter dem Punkt „Evaluation“ zusammenfassen.

Die Dokumentation soll für alle beteiligten Berufsgruppen die wesentlichen Inhalte der geplanten und schließlich der durchgeführten Pflege und die dabei erzielten Erfolge, aber auch die Misserfolge im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

Bereits in dem Begriff „Pflegedokumentation“ steckt das Wort Dokument.

Das bedeutet, dass im Falle einer juristischen Auseinandersetzung ein nicht vorhandenes Dokument mitunter schlechte Erfolgschancen im Rahmen eines Gerichtsprozesses nach sich zieht, da der Grundsatz gilt, dass alles was nicht dokumentiert wurde, auch nicht durchgeführt wurde.

Umso wichtiger ist es, dass die Pflegedokumentation trotz ihres verwaltungstechnischen Aufwandes exakt und nach den in der Ausbildung erlernten Kriterien erfolgt.

Dabei darf jedoch auch der Aspekt der individuellen Pflege nie außer Acht gelassen werden.

Grundsätzlich gilt, dass der gesamte Pflegeprozess als Teamaufgabe zu verstehen ist (im Rahmen der Bezugspflege sind die entsprechenden Bezugspflegekräfte als Team aufzufassen).

Welche Erfahrung haben Sie mit dem Pflegeprozess gemacht? – Wir freuen uns sehr auf Ihre Zuschriften per eMail an Post@Pflege-Liebe.de.

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