Recht: Klinik verliert gegen Pflegekraft Prozess wegen Abmahnung

Recht: Klinik verliert gegen Pflegekraft Prozess wegen Abmahnung
Klinik Pflegekraft klagt

Recht: Eine Pflegekraft hat vor dem Arbeitsgericht Göttingen erfolgreich gegen eine Abmahnung geklagt.

Grund für die Klage war eine Abmahnung der Asklepios Fachklinik in Göttingen, die diese aufgrund einer Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige gegenüber der Pflegekraft erlassen hat.

Was genau war vorgefallen?

Recht: Zwei Abmahnungen erlassen

Recht: Klinik verliert gegen Pflegekraft Prozess wegen Abmahnung - Pflege Liebe Zeitschrift
Recht: Klinik verliert gegen Pflegekraft Prozess wegen Abmahnung – Pflege Liebe Zeitschrift

Das Arbeitsgericht Göttingen gab der Pflegefachkraft Ruth R. nun recht.

Ihr Arbeitgeber, die Asklepios Fachklinik in Göttingen muss die gegen die Pflegekraft erlassenen beiden Abmahnungen aus der Personalakte entfernen.

Im Sommer 2017 verfasste die Klägerin eine Überlastungsanzeige beziehungsweise Gefährdungsanzeige im Rahmen ihrer Tätigkeit auf der Suchtstation der psychiatrischen Klinik ihres Arbeitgebers.

Damals wies die Klägerin darauf hin, dass die personelle Situation derart unzureichend sei, dass eine fehlerfreie Gewährleistung der Patientenversorgung nicht mehr möglich sei.

Beklagte hielt Überlastungsanzeige für nicht notwendig

Der Arbeitgeber hielt indes die Überlastungsanzeige für nicht statthaft und sprach gegenüber der Klägerin eine Abmahnung aus.

Das Gericht urteilte indes, dass die Abmahnung allein schon deshalb unzulässig sei, weil das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf eine sichere Arbeitsumgebung hinzuwirken.

Beschäftigte müssen für sichere Arbeitsumgebung sorgen

Dies schließt auch die Vermeidung von Gefährdungslagen in Bezug auf die Patienten aus.

Das Arbeitsschutzgesetz weist Beschäftigte dahin gehend an, dem Arbeitgeber beziehungsweise den direkt zuständigen Vorgesetzten jede Situation anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und etwaiger zu betreuender Personen gefährden könnte.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine akute Gefährdungssituation vorliegt, sondern allein darauf, dass der bestehende Zustand eine solche Situation herbeiführen kann.

Arbeitsgericht Göttingen: Abmahnung war unberechtigt

Das Arbeitsgericht Göttingen entschied zudem, dass der Arbeitgeber eine Gegendarstellung zur Überlastungsanzeige hätte, anfertigen können, aber nicht berechtigt war, eine Abmahnung auszusprechen (Aktenzeichen Arbeitsgericht Göttingen 1 Ca 267/17).

Schon im Dezember 2017 hatte eine weitere Pflegekraft gegen eine Abmahnung aufgrund einer Überlastungsanzeige erfolgreich gegen denselben Arbeitgeber geklagt.

Pflege Liebe berichtete kürzlich ausführlich

Pflege Liebe hatte bereits vor einigen Wochen über das Thema der Überlastungsanzeige ausführlich berichtet.

Den diesbezüglichen Artikel können Sie hier noch einmal nachlesen.

Für Sie als Pflegekraft ist indes wichtig, dass Sie sich durch ihren Arbeitgeber im Falle der Erstellung einer Überlastungsanzeige nicht unter Druck setzen lassen sollten.

Das Erstellen der Überlastungsanzeige stellt einerseits eine juristische Verpflichtung für den Arbeitnehmer dar, gleichzeitig zeigt es auch dem Arbeitgeber gegenüber an, dass an der Situation dringend etwas geändert werden muss.

Welche Erfahrung haben Sie in ihrem Berufsalltag als Pflegekraft  mit  Abmahnungen wegen Überlastungsanzeigen gemacht?  – Wir freuen uns sehr auf Ihre Zuschriften per eMail an Post@Pflege-Liebe.de.

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