Die Geriatriezulage wird nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG) nicht nur für den Dienst im Krankenhaus und in den Rehabilitationsabteilungen fällig, sondern auch bei Altenpflegeheimen, die überwiegend Bewohner versorgen, die einer „überwiegend krankenplegebedürftigen“ Versorgung bedürfen. Geriatriezulage: Behandlungspflege bildete bei Klägerin einen Schwerpunkt Eine examinierte Altenpflegerin aus Nordrhein-Westfalen klagte auf Zuteilung der Geriatriezulage in...