Mit der Heilkundeübertragungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) besteht die Möglichkeit, ärztliche Aufgaben im Rahmen von zunächst sogenannten Modellvorhaben auf qualifizierte Berufsangehörige der Kranken-und Altenpflege eigenverantwortlich zu übertragen. Ist damit auch eine Ausübung als Heilpraktiker denkbar? Heilkundeübertragungsrichtlinie: Arzt gibt Verantwortung ab Die Richtlinie legt die Qualifikationsanforderungen für die jeweiligen Pflegekräfte im Rahmen des Modellvorhabens fest. Die...